IHRE ENERGIEBERATUNG

FÖRDERMITTEL


Anhand einer energetischen Bewertung/Gutachten Ihres Gebäudes, Nichtwohngebäude und Wohngebäude durch einen Energieberater, können staatliche Fördermittel über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), KfW (Kreditbank für Wiederaufbau) oder Fördermittel vor Ort beansprucht werden, um eine sinnvolle Energieeinsparung zu erwirken.

Die Vorgehensweise zur Erlangung der entsprechenden Fördermittel ist ausgerichtet nach der Energieeinsparverordnung EnEV (DIN 4108-6 / 4701-10 oder DIN V 18599).

Eine Förderkombination ist teilweise möglich:

BAFA:   www.bafa.de 

KfW:
     www.kfw.de


Gelegentlich fallen die vor Ort Fördermittel, wie z.B. Stadt München, umfangreicher aus:

München:   Fördermittelübersicht


Auch kommunale Einrichtungen sowie Nichtwohngebäuden können von den Fördermitteln profitieren.

Erst nach dem gesamten Sanierungsprozess, nachweislich von einem Energieberater notwendige Modernisierungsmaßnahmen, wird der Energieausweis zu Ihrem Gebäude erstellt, damit die neue energetische Situation mit aufgeführt ist.

Der Energieausweis gibt den Bedarf Ihres Gebäudes, unter Berücksichtigung der Bausubstanz und Fenster sowie die Situation Ihres Heizungssystems in kWh / m² und Jahr wieder (Bedarfsausweis).