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Wichtige Informationen für Hausbesitzer


Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Seit 2002 ist der Bedarfsausweis für Neubauten zwingend vorgeschrieben sowie bei Bestandsgebäuden, deren Bauantrag vor 01.11.1977 gestellt wurde.

Bei allen anderen Gebäuden besteht die Möglichkeit der freien Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Sanierungspflicht für Hausbesitzer bis Ende 2011

Bei bestehenden Wohngebäuden, die vor 2001 errichtet wurden, müssen die Dächer oder Dachböden bis Ende 2011 nach der EnEV 2009 vollständig gedämmt sein.

Der Hausbesitzer hat die Wahl zwischen Dämmung der oberen Geschossdecke oder die energetische Abedichtung des gesamten Dachbereiches.

Nach Berechnung der Deutschen Energie-Agentur DENA reduziert sich dadurch der Heizungsverbrauch um rund 75%.

Wird die Vorgabe nach der EnEV 2009 vom Hausbesitzer nicht eingehalten, können die Bauämter durch Meldung Bußgelder verhängen, die höher ausfallen könnten, als die eigentlichen Sanierungskosten. Die Meldung kann möglicherweise durch den Schornsteinfeger erfolgen.

Kann der Hausbesitzer jedoch eine Unwirtschaftlichkeit der Sanierung nachweisen, dann besteht die Möglichkeit einer Ausnahme.